Haftungsausschluss
Unsere Deflorateure sind nicht haftbar für evtl. Schadensforderungen die sich auf den Akt der Entjungferung stützen.
Schmerzensgeld, Berufsausfall, dauerhafte Dehnung (Spezialgebiet von Deflorateur M.) oder etwa Kranzgeld werden nicht gezahlt bzw. übernommen.
Alle Kundinnen sind damit einverstanden, dass nach der erfolgten Behandlung keinerlei Forderungen gegenüber Deflorateur mehr gestellt werden. Die Refloration wird ebenfalls nicht finanziell durch uns unterstützt.
Evtl. Schmerzen die vor - während oder nach der Defloration auftreten sind normal und sind nicht Zeichen einer schlechten oder unsauberen Behandlung der Kundin.
Lediglich bei 4 fehlgeschlagenen Entjungferungen sind wir bereit 30% Nachlass zu gewähren (siehe Preisliste)
Sollte sich unser Mitarbeiter bei der Defloration verletzen, muss die Kundin natürlich für diesen Schaden voll aufkommen.
Bekannte Verletzung sind: Verbiegung, Verkrümmung, Bruch oder seelische Betroffenheit
Betrug / Vortäuschung falscher Tatsachen
Wenn Männer sich als Kundinnen ausgeben (aktueller Fall) und der gewählte Deflorateur davon nicht in Kentniss gesetzt wurde, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der 4-fachen Deflorationsgebühr erhoben.
Gleichzeitig berechnen wir den 1-wöchigen Aufenthalt des betroffenen Deflorateurs in einer geschlossenen Anstalt damit er sich vom Schock erholen kann.
Sollte der Deflorateur aufgrund eines solchen Vorfalls den Job kündigen, berechnen wir dem Verursacher eine Strafgebühr in Höhe von 12 Monatsgehältern.